1. Die Vollziehung des Umsatzsteuer-Vorauszahlungbescheids für Mai 2011 vom 12. Dezember 2011 wird in Höhe von 5.677,65 EUR für die Dauer des Einspruchsverfahrens ausgesetzt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner zu 1/5 und die Antragstellerin zu 4/5.
I.
Streitig ist, ob das Finanzamt (FA) der Antragstellerin zu Recht den Vorsteuerabzug aus Rechnungen der Firma T versagt hat, weil es sich bei den zugrundeliegenden Umsätzen um eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung gehandelt hat.
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