FG München, Urteil vom 22.07.2003 - Aktenzeichen 6 K 4568/02
DRsp Nr. 2003/14027
Geschäftswert bei Einbringung eines Teilbetriebs
Ein Teilbetrieb hat nicht schon deshalb einen Geschäftswert, weil die Aussicht besteht, mit Hilfe der materiellen Wirtschaftsgüter, aus denen er sich zusammensetzt, künftig Gewinne zu erzielen.