FG München - Urteil vom 22.07.2003
6 K 4568/02
Normen:
EStG § 5 Abs. 2 ; UmwStG § 20 Abs. 1 ;

Geschäftswert bei Einbringung eines Teilbetriebs

FG München, Urteil vom 22.07.2003 - Aktenzeichen 6 K 4568/02

DRsp Nr. 2003/14027

Geschäftswert bei Einbringung eines Teilbetriebs

Ein Teilbetrieb hat nicht schon deshalb einen Geschäftswert, weil die Aussicht besteht, mit Hilfe der materiellen Wirtschaftsgüter, aus denen er sich zusammensetzt, künftig Gewinne zu erzielen.

Normenkette:

EStG § 5 Abs. 2 ; UmwStG § 20 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.

Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.