Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 18.10.2017, Az.
Der gegen die Kostenrechnung des Antragsgegners vom12.10.2016 (KReg. 2109e/16) gerichtete Antrag der Antragstellerin vom 22.02.2017 wird zurückgewiesen.
3.Die Antragstellerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.
4.
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