Der BFH bejaht das Abzugsverbot für Geschenke anläßlich "persönlicher" Feiern. Bei einer "dienstlichen" Feier, wird die Finanzverwaltung ebenfalls von einer privaten Mitveranlassung ausgehen. Gleichwohl sollte man im Hinblick auf das vorliegende Urteil einen Rechtsbehelf riskieren.
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