BFH vom 01.07.1994
VI R 67/97

Geschenkaufwendungen als Werbungskosten (§ 9 EStG)

BFH, vom 01.07.1994 - Aktenzeichen VI R 67/97

DRsp Nr. 1997/8518

Geschenkaufwendungen als Werbungskosten (§ 9 EStG)

Aufwendungen für Geschenke eines Behördenleiters anläßlich persönlicher Ferien anderer Behördenleiter sind nicht als Werbungskosten abziehbar.

Für die Praxis:

Der BFH bejaht das Abzugsverbot für Geschenke anläßlich "persönlicher" Feiern. Bei einer "dienstlichen" Feier, wird die Finanzverwaltung ebenfalls von einer privaten Mitveranlassung ausgehen. Gleichwohl sollte man im Hinblick auf das vorliegende Urteil einen Rechtsbehelf riskieren.