FG Köln - Urteil vom 05.08.2003
13 K 3358/02
Normen:
KStG § 8a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 ; AStG § 1 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DStR 2004, 421

Gesellschafter-Fremdfinanzierung: Keine vGA wenn Näheverhältnis erst nach Darlehnshingabe begründet wird

FG Köln, Urteil vom 05.08.2003 - Aktenzeichen 13 K 3358/02

DRsp Nr. 2004/1868

Gesellschafter-Fremdfinanzierung: Keine vGA wenn Näheverhältnis erst nach Darlehnshingabe begründet wird

Eine ungesicherte Darlehnshingabe hält dem Fremdvergleich stand, wenn bei Kreditvergabe noch nicht das spätere Näheverhältnis zum Darlehnsgeber bestanden hat und das Verhalten des Darlehnsgebers aus unternehmerischer Sicht zur Verwirklichung von Marktchancen nicht nur sinnvoll sondern auch erforderlich war.

Normenkette:

KStG § 8a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 ; AStG § 1 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Anwendung und Auslegung des § 8a des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) in der in den Streitjahren 1996 bis 1998 geltenden Fassung.