I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war mit 90 v.H. am Stammkapital einer GmbH beteiligt. Er war auch deren Geschäftsführer. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist seine Ehefrau. Sie hielt 10 v.H. des Stammkapitals der GmbH.
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