I. Am Stammkapital der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --einer GmbH-- von 100 000 DM waren im Erhebungszeitraum 1993 (Streitjahr) vier Personen zu je 1/4 beteiligt. Zwei Gesellschafter waren zu Geschäftsführern und zwei zu Prokuristen bestellt worden. Neben Festgehältern von 6 300 DM bzw. 5 500 DM pro Monat standen ihnen aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung vom 12. Januar 1993 jeweils ein sog. "variables Gehalt" und eine Tantieme zu.
Das variable Gehalt war wie folgt gestaffelt:
wirtschaftlicher Umsatz der Klägerin Staffelsatz Betrag in DM/Person
bis 1 000 000 DM 1,000 % 10 000
+ 100 000 DM 1,125 % + 1 125
+ 100 000 DM 1,250 % + 1 250
+ 100 000 DM 1,275 % + 1 375
+ 100 000 DM 1,500 % + 1 500
+ 100 000 DM 1,625 % + 1 625
= 1 500 000 DM 16 875
Die Tantieme war umsatz- und gewinnabhängig:
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