Erzielen Gesellschafter-Geschäftsführer die Hälfte des Umsatzes aufgrund persönlicher Kontakte zu Großkunden, ist es aufgrund der personenbezogenen Leistung der Geschäftsführer nicht sachgerecht, abstrakt ermittelte und damit beschränkt aussagefähige Vergleichswerte (Gehaltsuntersuchung der OFD-Karlsruhe, BBE-Studie) zu extrapolieren. Es ist vielmehr danach zu fragen, wie ein Anteilseigner einen berufserfahrenen Fremdgeschäftsführer dotiert, der ihm mit dem Mitarbeiterstamm und dem eingesetzten Kapital derartige Jahresüberschüsse erwirtschaftet.