FG Düsseldorf - Urteil vom 21.08.2014 12 K 3221/10 G,F
Normen:
KStG i.d.F. des Korb II Gesetzes v. 22.12.2003 § 8 a Abs. 1; KStG i.d.F. des Korb II Gesetzes v. 22.12.2003 § 8 a Abs. 5; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2; GewStG § 7; DBA-USA Art. 7; DBA-USA Art. 9;
Gesellschafterfremdfinanzierung: Einschaltung einer inländischen Personengesellschaft in die Darlehensgewährung zwischen US-Mutter- und Tochtergesellschaft - Hinzurechnung der Zinszahlungen als vGA der als Mitunternehmer beteiligten Tochterkapitalgesellschaft auf der Ebene der Personengesellschaft
FG Düsseldorf, Urteil vom 21.08.2014 - Aktenzeichen 12 K 3221/10 G,F
DRsp Nr. 2015/728
Gesellschafterfremdfinanzierung: Einschaltung einer inländischen Personengesellschaft in die Darlehensgewährung zwischen US-Mutter- und Tochtergesellschaft – Hinzurechnung der Zinszahlungen als vGA der als Mitunternehmer beteiligten Tochterkapitalgesellschaft auf der Ebene der Personengesellschaft
Die Hinzurechnung der Zinszahlungen einer inländischen Personengesellschaft, die i.S.d. § 8 a Abs. 5KStG i.d.F. des Korb II Gesetzes in die Darlehensgewährung zwischen der US-Muttergesellschaft einer an der Personengesellschaft beteiligten US-Tochterkapitalgesellschaft eingeschaltet worden ist, als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) der Tochterkapitalgesellschaft auf der Ebene der Personengesellschaft verstößt nicht gegen den in Art. 7 und Art. 9 DBA-USA enthaltenen Grundsatz des „dealing at arms length”, da § 8 aKStG die Zinszahlungen nicht aufgrund eines Fremdvergleichs als vGA behandelt.§ 8 a Abs. 5KStG i.d.F. des Korb II Gesetzes ist in der Variante der in einem Bruchteil des Kapitals bemessenen Vergütung als abkommens- und verfassungskonform (Finanzierungsfreiheit, Normenklarheit) anzusehen.Durch § 8 a Abs. 5 Satz 2 i.d.F. des Korb II Gesetzes wird keine als Sonderbetriebseinnahme der Mitunternehmerkapitalgesellschaft zu erfassende Zinszahlung von der Personengesellschaft an die Mitunternehmerkapitalgesellschaft und von dieser an deren Anteilseigner fingiert.
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