FG Baden-Württemberg, vom 13.04.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 194/97
Gesellschafterfremdfinanzierung und bankübliche Geschäfte
BFH, Urteil vom 15.05.2002 - Aktenzeichen I R 53/00
DRsp Nr. 2002/17943
Gesellschafterfremdfinanzierung und bankübliche Geschäfte
»Bankübliche Geschäfte i.S. von § 8a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2KStG 1991 sind Bankgeschäfte i.S. von § 1KWG, die ihrer Art nach denen entsprechen, die voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder ähnlichen Verhältnissen vereinbart hätten. Es sind dies auch Geschäfte, die mit konzernabhängigen Tochtergesellschaften getätigt werden, die nicht selbst Kreditinstitute sind (Abweichung von Tz. 70 des BMF-Schreibens vom 15. Dezember 1994, BStBl I 1995, 25, 176).«