OLG München - Endurteil vom 06.04.2022
7 U 9421/21
Normen:
GmbHG § 16 Abs. 3 S. 4; BGB § 894; BGB § 138;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 19.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 43 O 14157/21

Gesellschafterstellung in einer GmbHZuordnung eines Widerspruchs zu einer GesellschafterlisteNichtigkeit des Vertragsschlusses eines Bevollmächtigter im Einverständnis mit dem Vertragsgegner zum Schaden des VollmachtgebersKollusive Schädigungsabsicht

OLG München, Endurteil vom 06.04.2022 - Aktenzeichen 7 U 9421/21

DRsp Nr. 2022/6083

Gesellschafterstellung in einer GmbH Zuordnung eines Widerspruchs zu einer Gesellschafterliste Nichtigkeit des Vertragsschlusses eines Bevollmächtigter im Einverständnis mit dem Vertragsgegner zum Schaden des Vollmachtgebers Kollusive Schädigungsabsicht

Tenor

1.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 19.11.2021 in Ziffer 1 wie folgt abgeändert:

1.1 Der zum Handelsregister eingereichten Gesellschafterliste der E. Deutschland GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB ...91, vom 01.06.2021 wird zu Gunsten der Klägerin insoweit ein Widerspruch zugeordnet, als dort die Beklagte an Stelle der Klägerin als Inhaberin der Geschäftsanteile mit den laufenden Nrn 1, 2, 3 und 4 ausgewiesen ist.

1.2 Die Beklagte hat es zu unterlassen, ohne vorherige Zustimmung der Klägerin Gesellschafterbeschlüsse der E. Deutschland GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB ...91, zu fassen.

1.3 Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in 1.2 ausgesprochene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 50.000,00 € angedroht.

2.

Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen und bleibt die Klage abgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.

4.