Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 19.11.2021 in Ziffer 1 wie folgt abgeändert:
1.1 Der zum Handelsregister eingereichten Gesellschafterliste der E. Deutschland GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter
1.2 Die Beklagte hat es zu unterlassen, ohne vorherige Zustimmung der Klägerin Gesellschafterbeschlüsse der E. Deutschland GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter
1.3 Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in 1.2 ausgesprochene Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 50.000,00 € angedroht.
2.Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen und bleibt die Klage abgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.
4.
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