I.
Aufgrund eines Ermittlungsauftrages der Staatsanwaltschaft in C fand im Zeitraum 2005/2006 für 2001 bis 2005 eine Fahndungsprüfung bezüglich verschiedener Bordellbetriebe statt ("Haus Nr. XX D-Straße", "E", "F"). Der Fahnder kam zu der Überzeugung, dass
- die Unternehmen von der Antragstellerin und ihrem langjährigen Lebensgefährten, G, als Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) mitunternehmerisch betrieben worden seien,
- Einnahmenverkürzungen stattgefunden hätten, und
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