Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 11. Januar 2021 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antrag der Gläubigerin vom 15. Dezember 2020 als unzulässig verworfen wird.
2.Die Gläubigerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|