Zwischen den Beteiligten ist im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens streitig, in welchem Umfang Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuermindernd zu berücksichtigen sind.
Der ledige Kläger ist als technischer Sachbearbeiter bei der ... AG angestellt. Aus diesem Beschäftigungsverhältnis bezieht er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Kläger ist unter der Anschrift ... in N. wohnhaft, und seine regelmäßige Arbeitsstätte befindet sich in der ... in P..
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