Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 15.06.2021 - 1 K 513/18 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine rechtsfähige private Stiftung des bürgerlichen Rechts, wurde im Jahr 2015 (Streitjahr) durch den Stifter X gegründet und soll der angemessenen Ausbildung seiner Enkelkinder dienen (Familienstiftung). Hierzu sollen die Enkelkinder des X während ihrer nachschulischen Berufsausbildung für die Dauer von maximal 120 Monaten Zahlungen in Höhe von … € pro Monat zur freien Verfügung erhalten.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|