Nach dem Willen der Finanzverwaltung soll das Klageverfahren ein Musterverfahren sein dazu, ob der Abschluss eines sogenannten Anleger- und Einbringungsvertrages vom 15.12.2009 zwischen der Klägerin, der A Lebensversicherung Aktiengesellschaft (AG), und der B Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH (B) den Tatbestand des § 1 Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) erfüllt.
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