Die Beteiligten streiten darüber, ob Absetzungen für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzungen für den Grund und Boden zulässig sind und ob Mietvorauszahlungen, die an eine Bank abgetreten waren, als Sonderwerbungskosten abgezogen werden können.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|