A. Vorgelegte Rechtsfrage, Sachverhalt und Ausgangsverfahren, Anrufungsbeschluss des IX. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH), Stellungnahmen der Beteiligten
I. Vorgelegte Rechtsfrage
Der IX. Senat des BFH hat mit Beschluss vom 30. Oktober 2002 IX R 80/98 (BFHE 200, 8, BStBl II 2003, 167) dem Großen Senat gemäß § 11 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
Ist die verbindliche Entscheidung über die Einkünfte eines betrieblich an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft beteiligten Gesellschafters --sowohl ihrer Art als auch ihrer Höhe nach-- durch das für die persönliche Besteuerung dieses Gesellschafters zuständige (Wohnsitz-)Finanzamt zu treffen?
II. Sachverhalt des Ausgangsverfahrens
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