FG Düsseldorf - Urteil vom 16.05.2019
7 K 3217/18 GE
Normen:
GrEStG § 1; GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BB 2019, 2070

Gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer; Aufteilung des Gesamtkaufpreises in Bodenwert und Aufwuchs

FG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2019 - Aktenzeichen 7 K 3217/18 GE

DRsp Nr. 2019/12103

Gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer; Aufteilung des Gesamtkaufpreises in Bodenwert und Aufwuchs

Tenor

Der Bescheid vom 9. 10. 2018 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 31. 10. 2018 dahingehend geändert, dass als Gegenleistung nur die im Schreiben vom 6. 9. 2018 genannten Anteile für den Grund und Boden berücksichtigt werden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GrEStG § 1; GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand