FG Köln - Urteil vom 09.08.2007
10 K 4381/03
Normen:
AO § 180 Abs. 1 Nr. 2a ;
Fundstellen:
EFG 2008, 109

Gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften

FG Köln, Urteil vom 09.08.2007 - Aktenzeichen 10 K 4381/03

DRsp Nr. 2007/17521

Gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften

Einkünfte aus einem Grundstück aus vormals landwirtschaftlichem Betriebsvermögen stellen dann keine Einkünfte aus LuF dar, wenn das Grundstück durch notariell beurkundeten Grundstücksvertrag aus privaten Gründen übertragen und somit dem Betriebsvermögen entnommen wurde.

Normenkette:

AO § 180 Abs. 1 Nr. 2a ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob für das Jahr 2001 auch ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften ergehen durfte.

Die Mutter von Herrn C und Herrn V unterhielt auf Grundbesitz in der Stadt P einen landwirtschaftlichen Betrieb. Diesen bewirtschaftete sie längstens bis 1974. Eine Betriebsaufgabeerklärung gab sie nie ab.