FG Hessen - Urteil vom 28.03.2022
10 K 724/18
Normen:
EStG § 21; AO § 179 Abs. 1;

Gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften aus der Vermietung einer Eigentumswohnung sowie aus deren Veräußerung.

FG Hessen, Urteil vom 28.03.2022 - Aktenzeichen 10 K 724/18

DRsp Nr. 2023/14560

Gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften aus der Vermietung einer Eigentumswohnung sowie aus deren Veräußerung.

Tenor

Die Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2003 und 2005 bis 2010 vom 04.01.2017 jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.04.2018 werden mit der Maßgabe geändert, dass die Feststellung von Einkünften aus der Grundstücksgemeinschaft für den Kläger entfällt.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. Dabei sind die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der erstattungsfähigen Kosten abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Normenkette:

EStG § 21; AO § 179 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten für die Jahre 2003 und 2005 bis 2010 (Streitjahre) über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften aus der Vermietung einer Eigentumswohnung sowie aus deren Veräußerung.