FG Baden-Württemberg, vom 26.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 60/0711 K 256/04
Gesonderte Vergleichsrechnung nach § 31 Einkommensteuergesetz (EStG) für jedes einzelne Kind bei Anwendbarkeit der sog. Fünftelregelung
BFH, Urteil vom 28.04.2010 - Aktenzeichen III R 86/07
DRsp Nr. 2010/17386
Gesonderte Vergleichsrechnung nach § 31Einkommensteuergesetz (EStG) für jedes einzelne Kind bei Anwendbarkeit der sog. Fünftelregelung
Die Vergleichsrechnung nach § 31EStG, bei der geprüft wird, ob das Kindergeld oder der Ansatz der Freibeträge nach § 32 Abs. 6EStG für den Steuerpflichtigen vorteilhafter ist, wird für jedes Kind einzeln durchgeführt. Dies gilt auch dann, wenn eine Zusammenfassung der Freibeträge für zwei und mehr Kinder wegen der Besteuerung außerordentlicher Einkünfte nach § 34 Abs. 1EStG (sog. Fünftelregelung) günstiger wäre.