Streitig ist, ob die im Rahmen eines Formwechsels von einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft vom Umwandlungssteuergesetz vorgesehenen Rechtsfolgen wegen Vorliegens eines Gestaltungsmissbrauchs gemäß § 42 AO zu ziehen sind. Betroffen ist die Aufstockung gemäß § 4 Abs. 6 UmwStG in der bis zum 5.8.1997 geltenden Fassung und ihre Auswirkung für die Streitjahre 1996 und 1997.
Die Klägerin ist die aufgrund eines Formwechsels zum 30.6.1996 entstandene Rechtsnachfolgerin der Z.-Vermögensverwaltung GmbH (im weiteren: Z. GmbH). An ihr sind in den Streitjahren die folgenden Gesellschafter beteiligt:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|