Gestaltungsmissbrauch bei Spekulationsverlusten mit Wertpapieren
FG Hamburg, vom 09.07.2004 - Aktenzeichen VII 52/02
DRsp Nr. 2005/3128
Gestaltungsmissbrauch bei Spekulationsverlusten mit Wertpapieren
Wegen Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42AO können Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren innerhalb der Spekulationsfrist nicht nach § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG mit Spekulationsgewinnen i.S. des § 23EStG verrechnet werden, wenn bei dem Geschäft die gleichen Wertpapiere am selben Tag zum selben Kurs wiedergekauft werden.