Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG, an der neben der Beigeladenen zu 6 (H-GmbH) als Komplementärin ursprünglich die Beigeladenen zu 3 bis 5 und die Rechtsvorgängerin des Beigeladenen zu 2 als Kommanditistinnen beteiligt waren.
Bis zum Jahr 1987 bestanden folgende Anteile am Festkapital der Klägerin in Höhe von 210 000 DM:
1. Komplementärin (H-GmbH) 39 100 DM (= 18,62 %)
2. Kommanditistinnen
Rechtsvorgängerin des Beigeladenen zu 2 Frau RH 116 600 DM (= 55,52 %)
Beigeladene zu 3 bis 5 jeweils 18 100 DM (= 8,62 %)
Am 3. Februar 1988 übertrug RH Kommanditanteile an der Klägerin im Nennwert von jeweils 7 100 DM unentgeltlich an ihre Töchter, die Beigeladenen zu 3 bis 5. Hierdurch reduzierte sich der Gesellschaftsanteil der RH auf 95 300 DM (= 45,38 %) und es erhöhte sich der Kommanditanteil der Beigeladenen zu 3 bis 5 auf jeweils 25 200 DM (= 12 %).
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