BFH vom 13.03.1997
III R 300/94

Gestaltungsmißbrauch hinsichtlich sachlicher Verflechtung

BFH, vom 13.03.1997 - Aktenzeichen III R 300/94

DRsp Nr. 1998/1319

Gestaltungsmißbrauch hinsichtlich sachlicher Verflechtung

Die Einräumung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit an einem Grundstück des Klägers zugunsten seiner Eltern kann einen Gestaltungsmißbrauch i.S. des § 42 AO darstellen, wenn die Eltern das Grundstück anschließend an eine von dem Kläger beherrschte GmbH vermieten.

Für die Praxis:

Der Kläger hatte selbst eingeräumt, daß durch die vorgenommene Gestaltung die nachteiligen steuerlichen Wirkungen der Betriebsaufspaltung beseitigt werden sollten. Unabhängig davon war die gewählte Gestaltung unangemessen, weil üblicherweise ein Grundstückseigentümer, der Räume seines Gebäudes für den Betrieb einer von ihm beherrschten GmbH benötigt, nicht zunächst einem Dritten ein Nutzungsrecht eingeräumt hätte, um anschließend die benötigten Räume durch die GmbH zurückzumieten.