I. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 31. März 2021 -
II. Die Kosten der Berufung trägt das beklagte Land.
III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.625,40 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Vergütungsdifferenz aus einer Höhergruppierung für die Zeit vom 1. August 2019 bis 31. Juli 2020.
Die Klägerin ist 40 Jahre alt (geboren .... 1981) und stand vom 22. März 2014 bis zum 31. Juli 2020 beim beklagten Land als vollbeschäftigte Lehrkraft in einem Arbeitsverhältnis. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien fand der
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