BFH, Beschluss vom 12.06.2003 - Aktenzeichen XI B 8/03
DRsp Nr. 2003/10113
Getrennte Bankkonten
Ein Stpfl. ist von Gesetzes wegen nicht verpflichtet, für betriebliche und private Vorgänge getrennte Bankkonten zu unterhalten. Daraus kann nicht geschlossen werden, dass ungeklärte Geldeingänge auf einem betrieblichen und privat genutzten Bankkonto zwingend Privateinnahmen seien.
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist als unzulässig zu verwerfen. Ihre Begründung entspricht nicht den vom Gesetz gestellten Anforderungen.
Nach § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) müssen in der Beschwerdebegründung die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2FGO "dargelegt" werden.
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