Getrennte Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Berechnung der Steuer nach § 32 b Abs. 2 Nr. 2 EStG
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.07.2003 - Aktenzeichen 6 K 2265/02
DRsp Nr. 2003/12452
Getrennte Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Berechnung der Steuer nach § 32 b Abs. 2 Nr. 2EStG
Keine Aufteilung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages bei Vorliegen in- und ausländischer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Ermittlung des besonderen Steuersatzes gem. § 32 b Abs. 2 Nr. 2 Jahressteuergesetz 1996 (Anschluss an FG Berlin, Urteil vom 27.01.2000 7 K 7423/99, EFG 2000, 495).
Streitig ist, ob für die Berechnung des besonderen Steuersatzes nach § 32 Abs. 2 Nr. 2EStG bei Vorliegen in- und ausländischer Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit im Sinne des § 32 b Abs. 1 Nr. 3EStG der Pauschbetrag gem. § 9 aEStG aufzuteilen ist.
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