FG Düsseldorf - Urteil vom 13.06.2018
4 K 1483/17 VE
Normen:
EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d); AO § 164 Abs. 2 S. 1;

Gewährug einer Steuerentlastung für die Verwendung von Erdgas für die Trocknung der Dispersionen aus Emulsionspolymerisaten; Änderung der Festsetzung der Steuerentlastung

FG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2018 - Aktenzeichen 4 K 1483/17 VE

DRsp Nr. 2018/13369

Gewährug einer Steuerentlastung für die Verwendung von Erdgas für die Trocknung der Dispersionen aus Emulsionspolymerisaten; Änderung der Festsetzung der Steuerentlastung

Tenor

Der Bescheid vom XXX in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d); AO § 164 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

1. 2.