I. Die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin) begründete zusammen mit Frau ... (K) am 29. Dezember 2008 eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Zusammen mit K gab sie für den Veranlagungszeitraum 2009 eine gemeinsame Einkommensteuererklärung ab und beantragte die Durchführung der Zusammenveranlagung. Nach der Erklärung verfügte K über keinerlei Einkünfte. In der Einkommensteuererklärung geltend gemacht waren zudem Unterhaltsleistungen der Antragstellerin an K in Höhe von 3.716 €.
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