Dem Antrag auf Einsicht in die Betriebsprüfungs- und Steuerakten beim Amtsgericht Z wird für die Dauer einer Woche beginnend mit dem auf die Benachrichtigung der Antragstellerin vom dortigen Akteneingang folgenden Tag stattgegeben.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
I.
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