Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Gewährung der Regelverschonung für auf ihn schenkweise übertragene Anteile an einer OHG.
Der Vater des Klägers, Herr B. X., schloss als Übergeber am xx.12.2018 einen Übergabevertrag mit dem Kläger. Beide waren an der B. + A. X. OHG (AG C. HRA ...) beteiligt. Sie vereinbarten, dass der Vater seine OHG-Beteiligung von 49 v. H. mit Wirkung zum 01.01.2019 als Übertragungsstichtag im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf den Kläger übertrug; beide erklärten die Abtretung auf diesen Stichtag (I., § 3 des Übergabevertrages).
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