FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 29.10.2019
8 K 8045/19
Normen:
GewStG 7 Abs. 1 S. 1; GewStG § 9 Nr. 1 S. 1-2 und S. 4;

Gewährung der sog. erweiterten Grundstückskürzung i.R.d. Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für den Veranlagungszeitraum 2012; Abgrenzung zwischen dem Vorliegen eines Gewerbebetriebs einerseits und privater Vermögensverwaltung andererseits

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.10.2019 - Aktenzeichen 8 K 8045/19

DRsp Nr. 2020/227

Gewährung der sog. erweiterten Grundstückskürzung i.R.d. Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für den Veranlagungszeitraum 2012; Abgrenzung zwischen dem Vorliegen eines Gewerbebetriebs einerseits und privater Vermögensverwaltung andererseits

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

GewStG 7 Abs. 1 S. 1; GewStG § 9 Nr. 1 S. 1-2 und S. 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Gewährung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) im Rahmen der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für den Veranlagungszeitraum 2012.

Die Klägerin ist Eigentümerin des Grundstücks B...-straße 5, 7 und 9 in C....

Ursprünglich firmierte die Klägerin unter D... GmbH, bis die Firma am 20.02.2015 in A... GmbH geändert wurde.