FG Münster - Urteil vom 15.07.2019
5 K 1264/19 U
Normen:
AO § 110 Abs. 1 S. 1-2;
Fundstellen:
AO-StB 2019, 298

Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Einspruchsfrist ohne Verschulden i.R.d. Festsetzung der Umsatzsteuer

FG Münster, Urteil vom 15.07.2019 - Aktenzeichen 5 K 1264/19 U

DRsp Nr. 2019/12377

Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Einspruchsfrist ohne Verschulden i.R.d. Festsetzung der Umsatzsteuer

Wird im Rahmen der Anfechtung eines Steuerbescheids ein Verwaltungsakt nicht im Einspruchsschreiben genannt, so kann nicht von einem minderen Grad des Verschuldens des Anfechtenden ausgegangen werden.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 110 Abs. 1 S. 1-2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob dem Kläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, weil er ohne Verschulden die Einspruchsfrist versäumt hat.