Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des 3. Familiensenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 20. Februar 2020 aufgehoben.
Der Antragsgegnerin wird hinsichtlich der Versäumung der Beschwerdefrist gegen den Beschluss des Amtsgerichts Jena vom 5. September 2019 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt.
Das Verfahren wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens der Rechtsbeschwerde, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Wert: 3.084 €
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