1. Auf die Beschwerden der Antragsteller zu 2. bis 4., 6., 7., 10., 14., 28. bis 30., 56. bis 58., 68., 70., 71. und 75. wird der Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 16.05.2018, Az.
Die vom Antragsgegner zu zahlende Barabfindung aufgrund der Beschlussfassung vom 31.07.2007 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der M... Aktiengesellschaft auf den Antragsgegner je Aktie wird auf 20,81 € festgesetzt.
2. Der Antragsgegner trägt die Gerichtskosten, die Kosten des notwendigen Vertreters und die notwendigen Kosten der Antragsteller des Verfahrens in beiden Instanzen.
I.
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