Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 08. November 2017 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten wegen eines Arbeitsunfalles vom 28. November 1993 die Gewährung einer höheren Verletztenrente unter Zugrundelegung eines höheren Jahresarbeitsverdienstes (JAV).
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