BFH - Urteil vom 28.02.2013
III R 35/12
Normen:
BewG § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; InvZulG 2007 § 2 Abs. 1 Satz 1;
Vorinstanzen:
FG Thüringen, vom 28.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 609/10

Gewährung einer Investitionszulage für eine Aufzugsanlage in einer Bäckerei; Abgrenzung von Betriebsvorrichtungen und unbeweglichen Anlagegütern

BFH, Urteil vom 28.02.2013 - Aktenzeichen III R 35/12

DRsp Nr. 2013/14317

Gewährung einer Investitionszulage für eine Aufzugsanlage in einer Bäckerei; Abgrenzung von Betriebsvorrichtungen und unbeweglichen Anlagegütern

Der Aufzug in einer Bäckerei, dessen Hauptzweck darin besteht, die für die Herstellung der Backwaren benötigten Materialien zu den verschiedenen Produktionsebenen zu befördern, stellt eine Betriebsvorrichtung dar.

Normenkette:

BewG § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; InvZulG 2007 § 2 Abs. 1 Satz 1;

Gründe

I.