FG Thüringen - Urteil vom 23.01.2002
III 250/00
Normen:
InvZulG (1996) § 3 S. 3 ;

Gewährung einer Investitionzulage für eine zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Windkraftanlage; Einheitliche Betriebsstätte; Investitionszulage 1996

FG Thüringen, Urteil vom 23.01.2002 - Aktenzeichen III 250/00

DRsp Nr. 2003/6698

Gewährung einer Investitionzulage für eine zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Windkraftanlage; Einheitliche Betriebsstätte; Investitionszulage 1996

Ausschluss der Investitionszulage für Betriebsstätten von Elektrizitätsversorgungsunternehmen: Befindet sich eine Windkraftanlage lediglich in einem Abstand von 250 m von dem landwirtschaftlichen Betrieb des Betreibers, steht die räumliche Entfernung der Annahme einer einheitlichen Betriebstätte nicht entgegen. Auch eine größere Entfernung wäre unschädlich.

Normenkette:

InvZulG (1996) § 3 S. 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Gewährung einer Investitionszulage für eine Windkraftanlage.