FG Düsseldorf - Urteil vom 08.05.2019
7 K 2629/18 GE
Normen:
GrEStG § 6 Abs. 1; GrEStG § 6 Abs. 3;
Fundstellen:
DStRE 2021, 170

Gewährung einer Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 GrEStG für einen Grundstückserwerb

FG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2019 - Aktenzeichen 7 K 2629/18 GE

DRsp Nr. 2020/16151

Gewährung einer Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 GrEStG für einen Grundstückserwerb

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

GrEStG § 6 Abs. 1; GrEStG § 6 Abs. 3;

Tatbestand

Streitig ist, ob für einen Grundstückserwerb eine Steuerbefreiung nach § 6 Abs.3 i.V.m. Abs. 1 GrEStG aufgrund einer mittelbaren Beteiligung der veräußernden Gesellschaft an der Klägerin zu gewähren ist.

Aufgrund notariellen Kaufvertrages vom 23.12.2015 erwarb die Klägerin, die A GmbH & Co KG (im Folgenden: A KG) von C KG (im Folgenden: C KG) die Grundstücke in Z-Stadt Flur 1, Flurstücke 1, 2 und 3, postalische Anschrift Y-Straße 4 für einen Kaufpreis von 6,4 Mio. EUR.