FG Münster - Urteil vom 09.06.2016
3 K 3171/14 Erb
Normen:
ErbStG § 13; ErbStG § 13b; ErbStG § 23; ErbStG § 27;
Fundstellen:
DStRE 2017, 1230
ZEV 2016, 603
ZEV 2018, 82

Gewährung einer Steuerbegünstigung gemäß der §§ 13a, 13b ErbStG für ererbtes Betriebsvermögen; Berechnung der Steuerermäßigung für den mehrfachen Erwerb desselben Vermögens gemäß § 27 ErbStG

FG Münster, Urteil vom 09.06.2016 - Aktenzeichen 3 K 3171/14 Erb

DRsp Nr. 2016/14137

Gewährung einer Steuerbegünstigung gemäß der §§ 13a, 13b ErbStG für ererbtes Betriebsvermögen; Berechnung der Steuerermäßigung für den mehrfachen Erwerb desselben Vermögens gemäß § 27 ErbStG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ErbStG § 13; ErbStG § 13b; ErbStG § 23; ErbStG § 27;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten, ob für ererbtes Betriebsvermögen die Steuerbegünstigung gem. §§ 13a, 13b Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) zu gewähren ist und wie die Steuerermäßigung für den mehrfachen Erwerb desselben Vermögens gem. § 27 ErbStG zu berechnen ist.

a) b)