Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten, ob für ererbtes Betriebsvermögen die Steuerbegünstigung gem. §§ 13a, 13b Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) zu gewähren ist und wie die Steuerermäßigung für den mehrfachen Erwerb desselben Vermögens gem. § 27 ErbStG zu berechnen ist.
a) b)
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