FG Düsseldorf - Urteil vom 02.10.2019
4 K 1713/18 VSt
Normen:
StromStG § 9b Abs. 1 S. 1; StromStG § 9b Abs. 3;

Gewährung einer Steuerentlastung für nachweislich versteuerten Strom hinsichtlich Entlastungsberechtigung eines Unternehmens zur Stromentnahme für betriebliche Zwecke

FG Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2019 - Aktenzeichen 4 K 1713/18 VSt

DRsp Nr. 2019/16241

Gewährung einer Steuerentlastung für nachweislich versteuerten Strom hinsichtlich Entlastungsberechtigung eines Unternehmens zur Stromentnahme für betriebliche Zwecke

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

StromStG § 9b Abs. 1 S. 1; StromStG § 9b Abs. 3;

Tatbestand

1. 2.