Gewährung eines Ausbildungsfreibetrags im Veranlagungszeitraum 2002 nur für volljährige Kinder im Jahr 2002 verfassungskonform
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.03.2009 - Aktenzeichen 2 K 1797/05
DRsp Nr. 2009/13338
Gewährung eines Ausbildungsfreibetrags im Veranlagungszeitraum 2002 nur für volljährige Kinder im Jahr 2002 verfassungskonform
Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber im Veranlagungszeitraum 2002 einen Ausbildungsfreibetrag nur für volljährige Kinder vorgesehen hat und dass somit minderjährige, zum Besuch eines auswärtigen Gymnasiums in einem Internat untergebrachte Kinder nicht begünstigt sind. Es kann im Streitfall offen bleiben, ob der Ausbildungsfreibetrag des § 33a Abs. 2EStG der Höhe nach angemessen ist.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.