FG München - Urteil vom 30.05.2016
7 K 428/15
Normen:
EStG § 8 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
NZA 2017, 166

Gewährung eines Rabattfreibetrags an einen Arbeitnehmer des Stromnetzbetreibers in der Form verbilligtem Strombezugs

FG München, Urteil vom 30.05.2016 - Aktenzeichen 7 K 428/15

DRsp Nr. 2016/13948

Gewährung eines Rabattfreibetrags an einen Arbeitnehmer des Stromnetzbetreibers in der Form verbilligtem Strombezugs

Tenor

1.

Der Einkommensteuerbescheid 2011 vom 13. Juni 2012 und die hierzu erlassene Einspruchsentscheidung vom 27. Januar 2015 werden dahingehend geändert, dass bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ein Rabattfreibetrag i.H.v. 1080 € berücksichtigt und die Einkommensteuer auf dieser Grundlage neu berechnet wird

2.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Kläger vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Kläger die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 3 S. 2;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Voraussetzung für die Gewährung eines Rabattfreibetrages gemäß § 8 Absatz 3 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) vorliegen.