Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts vom 12. Mai 2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird abgelehnt.
I.
Der Kläger begehrt die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, mit welchem seine Klage auf Gewährung höherer Leistungen nach dem SGB II für Februar 2018 insoweit abgewiesen worden ist, als er die Berücksichtigung eines Erwerbstätigenfreibetrages auf sein erzieltes Einkommen geltend gemacht hat.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|