FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.03.2024
16 K 12118/21
Normen:
FGO § 101 S. 2; DSGVO Art. 15 Abs. 3;

Gewährung von Akteneinsicht in Bewertungsakten und -Daten zu einem Objekt zur Ermöglichung einer Prüfung der Grundlagen für die Einkommensbesteuerung; Anspruch auf Kopien und Datenschutzgrundverordnung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.03.2024 - Aktenzeichen 16 K 12118/21

DRsp Nr. 2024/6656

Gewährung von Akteneinsicht in Bewertungsakten und -Daten zu einem Objekt zur Ermöglichung einer Prüfung der Grundlagen für die Einkommensbesteuerung; Anspruch auf Kopien und Datenschutzgrundverordnung

1. Im Zusammenhang mit einem Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO ist bei der Erteilung einer Auskunft eine Interessenabwägung zwischen widerstreitenden Rechten von betroffenen Personen vorzunehmen. 2. Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO beinhaltet nicht den Anspruch auf Übersendung von Kopien originalgetreuer einzelner oder gesamter Aktenbestandteile.

Tenor

Der das Akteneinsichtsrecht ablehnende Bescheid vom 22. Februar 2021 in Form der Einspruchsentscheidung vom 10. Juni 2021 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. lm Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden zu 45 % dem Beklagten und zu 55 % den Klägern auferlegt.

Normenkette:

FGO § 101 S. 2; DSGVO Art. 15 Abs. 3;

Tatbestand

In der Sache streiten die Beteiligten um Akteneinsicht in Bewertungsakten und -Daten zu dem Objekt C...-straße, Berlin zur Ermöglichung einer Prüfung der Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (insbesondere Absetzung für Abnutzung).

I. II. a) b) c) d)