Der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung einer Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen vom 9. Juni 2020 wird zurückgewiesen.
Der weiter von der Beklagten der Sache nach gestellte Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts zur Durchführung der beabsichtigten Rechtsbeschwerde wird zurückgewiesen.
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