Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 25.000 Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unbegründet. Die Klägerin stützt ihn allein auf den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel gemäß §
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