I.
Streitig ist, ob für die von einem Handwerksbetrieb ausgeführten Erd- und Pflanzarbeiten die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in der für den Veranlagungszeitraum 2006 geltenden Fassung (EStG) gewährt und daneben, für die Erstellung einer Stützmauer, die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG in Anspruch genommen werden kann.
a) b)
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